
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Data Science & AI Solutions – Inh. Patrick Witzl
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DataScienceAI.Solutions (im Folgenden „Anbieter“) und gewerblichen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung datenbasierter Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Data Science, KI-gestützte Analytik, Business Intelligence und cloudbasierte Softwarelösungen.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter bietet datengetriebene Beratungs- und Entwicklungsleistungen auf Projektbasis (Einzelprojekt) oder im Retainer-Modell (kontinuierliche Zusammenarbeit) an.
Die modular aufgebauten Leistungen richten sich nach der firmeneigenen F.O.C.U.S.-Methode, bestehend aus den fünf Phasen: Finden – Ordnen – Codieren – Umsetzen – Skalieren.
Leistungsbestandteile (Module, Use Cases, Add-ons) und Projektziele werden individuell im Angebot definiert.
Individuelle Anpassungen, Erweiterungen oder Ergänzungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Der Anbieter kann keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder Resultate (z. B. Umsatzsteigerungen, Conversion Rate, ROAS) geben, da diese von vielen externen Faktoren abhängen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlich oder digital unterbreiteten Angebots zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
4. Zahlungsbedingungen
Einzelprojekte werden nach vereinbarter Pauschale oder gemäß Meilenstein-Zahlungsplan abgerechnet.
Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus pauschal oder nach vereinbartem Zeitkontingent (z. B. Stundenpakete) abgerechnet.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Zahlungsarten: Überweisung (SEPA)
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Bei ausbleibender Zahlung kann der Anbieter Leistungen zurückhalten.
5. Leistungszeitraum & Fristen
Der Projektzeitraum wird im Angebot festgelegt.
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, danach monatlich kündbar mit 4 Wochen Frist zum Monatsende.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Daten DSGVO-konform und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle benötigten Systeme, Datenquellen und Schnittstellen für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen aufgrund fehlender technischer Infrastruktur beim Auftraggeber.
7. Test- & Pilotphasen
Werden Testphasen, Prototypen oder Proof-of-Concepts (PoCs) vereinbart, dienen diese ausschließlich Evaluationszwecken. Eine produktive Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
8. Schulungen & Support
Schulungs- oder Supportleistungen (z. B. Einführungen, Trainings, technische Hilfestellung) sind nur Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies im Angebot explizit vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Unterstützung wird separat vergütet.
9. Nutzungsrechte & Eigentum
Der Anbieter behält das Urheberrecht an entwickelten Algorithmen, Skripten, Modellen und Templates.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen geschäftlichen Nutzung.
Eine kommerzielle Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Anbieters.
Projektbezogene Dokumentationen, Dashboards und Codes verbleiben im Eigentum des Anbieters, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10. Open Source & Drittsoftware
Werden zur Leistungserbringung Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Lösungen eingesetzt, gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für deren dauerhafte Verfügbarkeit oder Weiterentwicklung.
11. Datenschutz & Datenverarbeitung
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt nur auf Grundlage einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
Alle projektbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragserfüllung (z. B. Hosting-Provider, Subunternehmer).
Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die gelieferten Daten.
12. Subunternehmer & Drittdienste
Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, bleibt aber Hauptverantwortlicher.
Bei Einsatz externer Cloud- oder Analyseplattformen (z. B. Azure, Google Cloud, Tableau) wird der Kunde über die Datenverarbeitung informiert.
Hosting und Analyse können auf Servern Dritter erfolgen, sofern diese DSGVO-konform arbeiten.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Diese Pflicht gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
14. Haftung
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus fehlerhaften Daten des Auftraggebers.
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche Resultate. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass vorgeschlagene oder implementierte Datenstrategien zu bestimmten Erfolgskennzahlen führen.
15. Referenzen & Marketing
Der Anbieter darf den Auftraggeber nach Projektabschluss namentlich und mit Logo als Referenz nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Detaillierte Fallstudien erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung.
16. Exportkontrolle & Compliance
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungen nicht in Länder oder an Personen/Organisationen zu exportieren, die von Exportbeschränkungen betroffen sind. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
17. Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
18. Kündigung
Einzelverträge enden mit Leistungserbringung.
Retainer-Verträge können erstmals nach 3 Monaten, danach monatlich gekündigt werden (4 Wochen Frist zum Monatsende).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
19. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Ludwigsburg, sofern keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich vergleichbare ersetzt.